Die digitalen Berichtspflichten der CSRD erklärt
31.05.2024
·
Greg Taylor
Im Rahmen der CSRD werden die nichtfinanziellen Berichtspflichten, die durch die NFRD eingeführt wurden, erheblich erweitert. Eine der wichtigsten Änderungen ist die neue Anforderung, dass Nachhaltigkeitserklärungen maschinenlesbar sein müssen: Unternehmen müssen ihre Nachhaltigkeitsinformationen in einem bestimmten elektronischen Format bereitstellen und sie auf der Grundlage einer digitalen Taxonomie kennzeichnen.
Diese Anforderung soll Folgendes bewirken:
Zugänglichkeit für Interessengruppen verbessern
Datenanalyse und -vergleich einfacher und effizienter gestalten
Kosten für Nutzer und Ersteller der Berichte senken
Regulatorischer Zusammenhang
Die CSRD sieht in Artikel 29d die Einführung einer digitalen Berichterstattung vor. Unternehmen müssen ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der European Single Electronic Format (ESEF)-Verordnung aufbereiten. Das bedeutet, dass die Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsberichte im Format Extensible Hypertext Markup Language (xHTML) mit Inline XBRL-Tags (iXBRL) veröffentlichen müssen. Damit wird die Verwendung von XBRL (eXtensible Business Reporting Language), einem standardisierten Format für Geschäfts- und Finanzinformationen, auf Nachhaltigkeitsinformationen ausgeweitet.
Um diesen Prozess zu unterstützen, hat die EFRAG am 8. Februar 2024 einen vorläufigen Entwurf der XBRL-Taxonomie für Nachhaltigkeitsinformationen veröffentlicht. Nach der öffentlichen Konsultation wird die endgültige ESRS-XBRL-Taxonomie voraussichtlich im dritten Quartal 2024 veröffentlicht. Im Anschluss an die Arbeit von EFRAG wird die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) einen technischen Regulierungsstandard (RTS) erarbeiten, der die genauen Vorgaben für die digitale Kennzeichnung, einschließlich Zeitrahmen und Umfang, regelt.
Die Europäische Kommission wird die XBRL-Taxonomie der ESMA voraussichtlich Anfang 2025 annehmen. Danach sind Unternehmen verpflichtet, ihre digital gekennzeichneten Nachhaltigkeitsberichte auf dem European Single Access Point (ESAP) zu veröffentlichen, der derzeit in Entwicklung ist und bis zum Sommer 2027 fertiggestellt werden soll.
Was ist die XBRL-Taxonomie?
Damit Organisationen ihre Nachhaltigkeitsberichte in einem strukturierten und maschinenlesbaren Format vorlegen können, wurde die EFRAG mit der Entwicklung einer digitalen XBRL-Taxonomie für das ESRS beauftragt. Diese Taxonomie ermöglicht es den berichtspflichtigen Organisationen, die Nachhaltigkeitsinformationen in ihren Berichten zu kennzeichnen (oder „zu markieren“), was die Zugänglichkeit und Analyse erleichtert.
Bei diesem Verfahren werden bestimmte Datenpunkte mit Hilfe einer speziellen Software digital beschriftet. Dadurch werden die Informationen maschinenlesbar, was eine einfache Identifizierung und Extraktion ermöglicht. Die XBRL-Taxonomie dient als Klassifizierungssystem, das an den ESRS-Standards ausgerichtet ist. Sie definiert und strukturiert die Datenelemente und legt die obligatorischen Datenpunkte für die ESRS-Konformität fest.
Der EFRAG-Entwurf der XBRL-Taxonomie entspricht der übergreifenden Struktur der ESRS, die zwei übergreifende Standards (ESRS 1 und ESRS 2) und zehn thematische Standards (E1-5, S1-4, G-1) umfasst.
Es werden drei verschiedene Arten von Datenpunkten erfasst:
Numerische, quantitative Datenpunkte (Metriken), die durch ihre hohe Vergleichbarkeit gekennzeichnet sind.
Nicht-numerische, aber vergleichbare Typen (z. B. Boolesche Werte), oft als "semi-narrativ" bezeichnet, die eine einfache Kennzeichnung ermöglichen und direkte Vergleichbarkeit bieten.
Narrative Typen (Textblöcke), die sich durch ein geringeres Maß an direkter und automatisierter Vergleichbarkeit auszeichnen.
Wie können sich Organisationen auf die Anforderungen der digitalen Berichterstattung vorbereiten?
Eine Vielzahl technischer Anforderungen steht bevor. Deshalb ist es entscheidend, XBRL-zentrierte Methoden und Softwarelösungen so früh wie möglich zu übernehmen, um eine reibungslose Implementierung zu ermöglichen.
Um die Einhaltung der Anforderungen zu erleichtern, sollten Organisationen XBRL-basierte Methoden für die Datenvorbereitung und -sammlung einsetzen. Das vereinfacht den Tagging-Prozess für Nachhaltigkeitsberichte erheblich. Der menschlich lesbare Bericht dient dabei als Grundlage für das digitale Tagging. Wenn XBRL-Anforderungen bereits bei der Datensammlung für ESRS-Offenlegungen berücksichtigt werden, wird das spätere Tagging deutlich einfacher. Daher ist die Wahl eines Softwareanbieters, der digitales Tagging für ESRS-Berichte unterstützt, entscheidend.
Ein weiterer hilfreicher Ansatz ist die Erstellung einer ersten Datenlückenanalyse mit der EFRAG Datapoint Excel (IG3). Diese hilft, vorhandene Daten und Lücken zu identifizieren. Da das IG3-Dokument teilweise mit der EFRAG XBRL-Taxonomie abgestimmt ist, erhalten Ersteller einen klaren Überblick über den erforderlichen Detaillierungsgrad. So wird der Übergang zu einer XBRL-basierten Datensammlung erleichtert.