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ESRS: Ein Leitfaden zu den wichtigsten CSRD-Kennzahlen

22.05.2024

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Natasha Lambert

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) definieren, wie Unternehmen ihre Leistungen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) berichten müssen. Diese Standards wurden entwickelt, um eine standardisierte und transparente ESG-Berichterstattung innerhalb der Europäischen Union zu ermöglichen. Dies macht es wichtiger denn je, ESG-Kennzahlen genau zu erfassen und zu verwalten.

Was sind die ESRS?

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wurden von der Europäischen Kommission im Juli 2023 verabschiedet und umfassen insgesamt 12 Standards:

  • 10 themenspezifische Standards: Diese Standards enthalten eine Vielzahl von Datenpunkten zu verschiedenen Nachhaltigkeitsthemen, die detailliert nach den drei Hauptbereichen der Nachhaltigkeit unterteilt sind: Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance).

  • 2 übergreifende Standards: ESRS 1 und ESRS 2 gelten für alle Themenbereiche, die in den E, S und G-Sektionen behandelt werden, und müssen von allen Unternehmen angewendet werden, die unter die CSRD fallen, unabhängig von ihrer Branche.

Von den 12 Standards beinhalten nur 11 spezifische Datenpunkte, die gemeldet werden müssen:

  • ESRS 1 legt die allgemeinen Anforderungen für die Erstellung und Präsentation des Nachhaltigkeitsberichts eines Unternehmens fest und enthält daher keine spezifischen Datenpunkte.

  • ESRS 2 umfasst 193 verpflichtende Datenpunkte, die allgemeine Informationen wie die Unternehmensstrategie und das Geschäftsmodell, Governance-Strukturen und die Verwaltung wesentlicher Themen betreffen. Es enthält auch “Mindestangabepflichten“, (Minimum Disclosure Requirements, MDR), die zusammen mit spezifischen Informationen zu wesentlichen Themen angewendet werden müssen.

  • Die verbleibenden 1.000 Datenpunkte befinden sich in den thematischen Standards. Diese werden anhand einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse (double materiality assessment) ausgewählt, die relevante Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) identifiziert. Für jedes Thema umfassen die Datenpunkte sowohl die bestehenden Richtlinien und Maßnahmen zur Verwaltung wesentlicher IROs als auch Kennzahlen und Ziele zur Überwachung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen.

Die große Anzahl von Datenpunkten innerhalb der aktuellen Standards kann komplex und zeitaufwändig sein. Dies kann dazu führen, dass Unternehmen teure Beratungsdienste in Anspruch nehmen, um die Anforderungen zu erfüllen. Durch den Fokus auf die wichtigsten ESG-Kennzahlen können Unternehmen jedoch eine Grundlage für eine effiziente CSRD-Berichterstattung schaffen.

Zentrale Kennzahlen für das CSRD-Reporting

Atlas Metrics hat aus den aktuellen Standards eine Reihe von zentralen Kennzahlen identifiziert, die für die Übertragbarkeit mit anderen Berichtsvorschriften (SFDR), die Standardisierung mit anderen Berichtsprozessen (KfW Capital Reporting, Invest Europe und EIF) und die Abdeckung von quantitativen und qualitativen KPIs ausgelegt sind. Sie dienen als Grundlage für Benchmarking, Fortschrittsmessung und Stärkung der Nachhaltigkeitsstrategien von Unternehmen.

Klimawandel (ESRS E1 – E7)

Kohlenstoffkennzahlen im Klimawandel (E1)

  • Gesamtemissionen von Treibhausgasen (THG) nach Scope 1, 2 und 3, einschließlich Kategorisierung nach Scope-Kategorien  

  • CO2-Emissionsintensität (gesamt THG-Emissionen pro Nettoumsatz)

Energieverbrauch im Klimawandel (E1)  

  • Gesamter Energieverbrauch  

  • Verbrauch erneuerbarer Energie (um einen Schritt weiterzugehen, berichten Sie gemäß den differenzierten Werten gemäß den ESRS-Optionen)

Wasserverbrauch in Wasser- und Meeresressourcen (E3)

  • Gesamter Wasserverbrauch

Biodiversität und Ökosysteme (E4) 

  • Ob das Unternehmen Gebiete identifiziert hat, die sich in oder in der Nähe von biodiversitätsempfindlichen Bereichen befinden und die es negativ beeinflusst.

Abfall in Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft (E5)  

  • Gesamtmenge des erzeugten Abfalls  

  • Gesamtmenge und Prozentsatz des nicht recycelten Abfalls  

  • Gefährlicher Abfall und radioaktiver Abfall

Soziales (ESRS S1-S4)

Eigene Belegschaft (S1)

  • Gesamtzahl der Mitarbeiter (Kopfzahl oder Vollzeitäquivalente - FTE)

  • Gesamtzahl der Mitarbeiter, die das Unternehmen verlassen haben

  • Fluktuationsrate der Mitarbeiter im Berichtszeitraum

  • Eine Beschreibung der Methodologien und Annahmen, die zur Erhebung der Daten verwendet wurden

Diversität in der eigenen Belegschaft (S1)

  • Geschlechterverteilung in Anzahl und Prozentsatz auf der obersten Managementebene des Unternehmens

  • Ob alle Mitarbeiter des Unternehmens ein angemessenes Gehalt erhalten

Schulung und Kompetenzentwicklung in der eigenen Belegschaft (S1)  

  • Der Prozentsatz der Mitarbeiter, die an regelmäßigen Leistungs- und Karriereentwicklungsbewertungen teilnehmen (um einen Schritt weiterzugehen, berichten Sie nach Geschlecht aufgeschlüsselt)  

  • Die durchschnittliche Anzahl der Schulungsstunden pro Mitarbeiter und nach Geschlecht  

Gesundheit und Sicherheit in der eigenen Belegschaft (S1)  

  • Die Anzahl der Todesfälle aufgrund von arbeitsbedingten Verletzungen und arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen  

Vergütungskennzahlen in der eigenen Belegschaft (S1)

  • Die unbereinigte geschlechtsspezifische Lohndifferenz

  • Prozentsatz der Personen mit Behinderungen unter den Mitarbeitern des Unternehmens, die rechtlichen Einschränkungen bei der Datenerhebung unterliegen

Vorfälle, Beschwerden und schwere Menschenrechtsverletzungen (S1) 

  • Die Gesamtzahl der Vorfälle von Diskriminierung, einschließlich Belästigung  

  • Die Anzahl der schweren Menschenrechtsvorfälle, die mit der Belegschaft des Unternehmens in Verbindung stehen

Governance (ESRS G1)

Vorfälle von Korruption oder Bestechung 

  • Die Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle von Korruption oder Bestechung  

  • Die Art der bestätigten Vorfälle von Korruption oder Bestechung  

Es ist wichtig zu beachten, dass Unternehmen, wo zutreffend, auch Informationen über ihre Wertschöpfungskette gemäß den Anforderungen des ESRS berichten müssen. Die Implementierungsrichtlinien von EFRAG bieten eine nützliche Übersicht über diese Berichtsinhalte.

Ab wann gilt die ESRS Berichtspflicht?

Die Berichtspflicht nach den ESRS tritt für Unternehmen, die unter die CSRD fallen, ab dem Jahr 2024 in Kraft. Dies bedeutet, dass die Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2024 bis 2025 erforderlich ist. Unternehmen müssen ihre Nachhaltigkeitsberichte gemäß den ESRS bis zum Juni 2025 einreichen.

Wer muss nach ESRS berichten?

EU-Unternehmen müssen die CSRD erfüllen, wenn sie zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen: 250 oder mehr Mitarbeiter, ein Nettoumsatz von mindestens 50 Millionen Euro oder Vermögenswerte von mindestens 25 Millionen Euro.

Nicht-EU-Unternehmen, die einen Netto-Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro in der EU erzielen, sowie Unternehmen mit Tochtergesellschaften oder Filialen in der EU, die einen großen Umsatz generieren.

Welche ESRS sind verpflichtend?

Alle Unternehmen, die der CSRD unterliegen, müssen die übergreifenden Standards ESRS 1 und ESRS 2 sowie die thematischen Standards zu Umwelt (E), Sozialem (S) und Governance (G) befolgen. Diese Standards sind verpflichtend und stellen sicher, dass Unternehmen vollständige und vergleichbare ESG-Daten bereitstellen.

Fazit

Der Schlüssel zu einer erfolgreichen CSRD-Berichterstattung liegt nicht nur in der Erfassung der richtigen Kennzahlen, sondern auch in der Nutzung der richtigen Werkzeuge und Methoden. 83 % der Unternehmen geben an, dass die Sammlung genauer Daten für die CSRD-Berichterstattung eine Herausforderung darstellen wird. Atlas Metrics ist eine umfassende Lösung zur Verwaltung von Nachhaltigkeitsdaten, zur Automatisierung der konformen Berichterstattung und zur Unterstützung strategischer Entscheidungsfindung. Kontaktieren Sie unsere Experten, um zu erfahren, wie Sie Ihre CSRD-Reise optimieren können.

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