CSRD: Alles, was für die Umsetzung wichtig ist
22.01.2024
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Greg Taylor
Nachhaltigkeit ist längst zu einer zentralen Verpflichtung für Unternehmen geworden. In diesem Zusammenhang gewinnt die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zunehmend an Bedeutung. Dieser Leitfaden bietet einen Überblick über die CSRD Berichtspflicht und erklärt, welche Unternehmen zur Berichterstattung verpflichtet sind. Des Weiteren werden Schritte für die Umsetzung der Richtlinie vorgestellt und gibt hilfreiche Tipps, um den Weg zur Compliance möglichst einfach und effektiv zu gestalten.
Was ist die CSRD?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) (EU) 2022/2464 ist eine wegweisende Gesetzgebung der Europäischen Union, die den Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung erweitert. Sie baut auf der früheren EU Nachhaltigkeitsrichtlinie auf und stellt sicher, dass Unternehmen eine transparentere und umfassendere Darstellung ihrer ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales, Governance) liefern. Mit der Einführung der CSRD in 2024, müssen Unternehmen strengere CSRD Berichtspflichten erfüllen, die weit über die bisherigen Anforderungen hinausgehen.
Die CSRD Richtlinie verlangt eine tiefere Integration von Nachhaltigkeitsmanagement und Corporate Sustainability Reporting, wobei Unternehmen sowohl ihre ökologischen als auch sozialen Auswirkungen umfassend offenlegen müssen.
Durch die CSRD Umsetzung wird ein strukturierter Rahmen geschaffen, der Unternehmen hilft, den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Dabei spielt das ESG Reporting eine zentrale Rolle, da es ermöglicht, die Nachhaltigkeitsleistung eines Unternehmens klar und nachvollziehbar zu kommunizieren. Sustainable Reporting wird so zu einem unverzichtbaren Teil der Unternehmensstrategie, um den aktuellen und zukünftigen Erwartungen von Investoren und Stakeholdern zu entsprechen.
Wer ist von der CSRD-Richtlinie betroffen?
Die CSRD betrifft eine Vielzahl von Unternehmen:
EU-Ansässige Unternehmen:
Unternehmen, die zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen, müssen sich an die CSRD Berichtspflicht halten:
250 oder mehr Mitarbeiter
50 Millionen Euro oder mehr Nettoumsatz
25 Millionen Euro oder mehr an Vermögenswerten
Nicht-EU-Unternehmen
Unternehmen mit bedeutenden Aktivitäten in der EU, insbesondere solche mit einem EU-Nettoumsatz von mehr als 150 Millionen Euro, einschließlich Firmen mit EU-Tochtergesellschaften oder Niederlassungen, die erheblichen Umsatz generieren.
Zu ermitteln, ob Ihr Unternehmen unter diese Kriterien fällt, ist ein entscheidender erster Schritt zur CSRD Umsetzung und Compliance.
Ab wann gilt die CSRD-Richtlinie?
Die Berichtspflicht gilt seit dem 1. Januar 2024 zunächst für eine kleinere Gruppe von Unternehmen und wird schrittweise auf eine größere Anzahl an Unternehmen ausgeweitet:
Ab 2024: Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen, sind verpflichtet, 2025 über das Geschäftsjahr 2024 zu berichten.
Ab 2025: Unternehmen, die zwei der drei CSRD-Kriterien erfüllen, müssen ab 2026 über das Geschäftsjahr 2025 berichten.
Ab 2026: Kapitalmarktorientierte KMUs sowie kleinere Unternehmen, fallen ab 2026 unter die Richtlinie.
Ab 2028: Alle anderen betroffenen Unternehmen, einschließlich Nicht-EU-Firmen mit Aktivitäten in der EU, müssen ab 2029 für Geschäftsjahre beginnend am 1. Januar 2028 berichten.
Was müssen Unternehmen bei der Umsetzung der CSRD beachten?
Die Umsetzung der CSRD bringt wichtige Änderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung mit sich.
Einheitliches elektronisches Berichtsformat: Seit 2020 sind kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtet, ihre Finanzunterlagen im ESEF-Format einzureichen, das sowohl für Menschen als auch für Maschinen verständlich ist. Diese Regelung soll bald auch auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung ausgeweitet werden. Die Europäische Kommission plant, dazu eine eigene XBRL-Taxonomie einzuführen.
Teil des Lageberichts: Nachhaltigkeitsinformationen sollen künftig verpflichtend im Lagebericht enthalten sein. Damit wird ihre Bedeutung gestärkt, sodass sie langfristig den gleichen Stellenwert wie die finanzielle Berichterstattung erhalten.
Externe Prüfung: Die Nachhaltigkeitsberichterstattung muss künftig extern geprüft werden. Hierfür legt die EU-Kommission Prüfstandards fest.
Wie kann die CSRD Schritt für Schritt umgesetzt werden?
Die Umsetzung der CSRD kann zunächst überwältigend wirken, doch lässt er sich durch die Aufteilung in überschaubare Schritte deutlich erleichtern:
Doppelte Wesentlichkeitsanalyse:
Die sogenannte doppelte Wesentlichkeitsanalyse (Double Materiality Assessment) hilft, sowohl die Auswirkungen des Unternehmens auf Nachhaltigkeitsthemen als auch die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsthemen auf das Unternehmen zu verstehen. Mit einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse können die ESG-Themen identifiziert werden, die für das Unternehmen am wichtigsten sind, basierend auf den ESRS-Vorgaben und dem jeweiligen Sektor. Anschließend werden die Themen in IROS (Auswirkungen, Risiken und Chancen) eingestuft und deren finanzielle sowie nachhaltigkeitsrelevante Wesentlichkeit bewertet. Zum Abschluss erfolgt die Berichterstattung der relevanten Themen, die Erstellung einer eigenen Wesentlichkeitsmatrix und die Erfüllung der Anforderungen der CSRD und ESRS.
Entwicklung eines Reporting-Rahmenwerks:
Die Prozesse sollten gemäß den Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) ausgerichtet werden, um sicherzustellen, dass die Berichterstattung den Anforderungen der CSRD entspricht.
Einbindung von Stakeholdern:
Es ist wichtig, verschiedene Abteilungen und Beteiligte (Stakeholder) in der Wertschöpfungskette in den Berichterstattungsprozess einzubeziehen, um eine ganzheitliche und präzise Nachhaltigkeitsberichterstattung zu gewährleisten.
Erstellung einer Compliance-Roadmap:
Ein Schritt-für-Schritt-Plan, der die phasenweise Umsetzung der CSRD von 2024 bis 2028 berücksichtigt, kann helfen, die langfristige Erfüllung der CSRD-Anforderungen sicherzustellen.
Tipps für die Umsetzung der CSRD Richtlinie
Schulung des Teams:
Es sollte sichergestellt werden, dass die Mitarbeitenden die CSRD und ihre Auswirkungen auf das Unternehmen verstehen.
Überprüfung der aktuellen Nachhaltigkeitsbemühungen:
Es ist wichtig, zu überprüfen, wie die bestehenden Nachhaltigkeitspraktiken mit den CSRD Anforderungen übereinstimmen.
Auf dem Laufenden bleiben:
Die neuesten Entwicklungen in den CSRD Vorschriften und ESRS Standards sollten verfolgt werden, um stets auf dem neuesten Stand zu bleiben.
Planung für komplexes Datenmanagement:
Die erforderlichen Daten für eine umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung sollten ermittelt werden. Hierbei ist es außerdem wichtig, eine Plattform auszuwählen, die die richtigen Compliance-Funktionen bereits integriert hat. Die Plattform sollte in der Lage sein, effizient Lieferantendaten zu erfassen und an andere Abteilungen sowie Beteiligte weiterzugeben.
Fazit
Die erfolgreiche Umsetzung der CSRD mag komplex erscheinen, aber durch die frühzeitige Entwicklung einer Strategie kann sichergestellt werden, dass Unternehmen auf die Anforderungen vorbereitet sind. Die CSRD ist nicht nur eine Frage der regulatorischen Compliance, sondern bietet auch eine Gelegenheit, das Engagement für eine nachhaltige Zukunft unter Beweis zu stellen.
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