CO₂-Bilanzierung gemäß der CSRD: Was Unternehmen beachten sollten
10.05.2024
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Philip Reuchlin
Die Europäische Union hat mit der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) einen weiteren Schritt unternommen, um Unternehmen zu mehr Transparenz in Bezug auf ihre Umweltwirkungen zu verpflichten. Die neue Richtlinie verlangt von einer wachsenden Zahl von Unternehmen, detaillierte Umwelt- und klimabezogene Daten offenzulegen. Ein wichtiger Bestandteil dieser Berichterstattung ist die CO₂-Bilanzierung, die es Unternehmen ermöglicht, ihre Emissionen aus direkten Aktivitäten sowie aus indirekten Wertschöpfungsketten zu messen.
Warum ist die CO2-Bilanzierung wichtig?
Die Verpflichtung zur CO₂-Bilanzierung im Rahmen der CSRD soll Unternehmen dazu anregen, Maßnahmen zur Senkung ihrer Emissionen zu ergreifen. Dies dient dem Ziel des Pariser Abkommens, die globale Erwärmung auf maximal 1,5 Grad zu begrenzen. Für berichtspflichtige Unternehmen ist dies von entscheidender Bedeutung:
Transparenz: Die Offenlegung von Treibhausgasemissionen bietet Investoren, Kunden und Aufsichtsbehörden einen klaren Einblick in die Klimawirkungen eines Unternehmens.
Entscheidungsfindung: Genaue Daten unterstützen eine bessere Entscheidungsfindung und helfen Unternehmen, Bereiche für Emissionsreduzierung zu identifizieren.
Regulatorische Compliance: Unternehmen, die im EU-Markt tätig sind oder in diesen eintreten möchten, müssen die wachsenden Berichterstattungspflichten einhalten, um Strafen und Reputationsschäden zu vermeiden.
Richtlinien für die CO₂-Bilanzierung im Rahmen der CSRD
Die CO₂-Bilanzierung im Rahmen der CSRD wird in der Offenlegung E1-6 detailliert beschrieben und umfasst die Bruttowerte der Emissionen aus den Scopes 1, 2, 3 sowie die Gesamt-Treibhausgasemissionen. Die EU folgt den branchenüblichen Prinzipien der CO₂-Bilanzierung und orientiert sich dabei hauptsächlich an den Vorgaben des GHG Protocols. Dies bedeutet, dass fünf wesentliche Prinzipien eingehalten werden müssen: Genauigkeit, Vollständigkeit, Konsistenz, Transparenz und Relevanz.
Unternehmen müssen eine klare und umfassende Darstellung ihrer Emissionen bereitstellen. Dies beinhaltet die Emissionsquellen, die Berechnungsmethoden sowie relevante Annahmen oder Abweichungen von standardisierten Verfahren.
Emissionskategorien: Welche Scopes müssen berücksichtigt werden?
Die Scopes 1, 2 und 3 müssen berücksichtigt werden. Unternehmen mit weniger als 750 Mitarbeitern im Geschäftsjahr dürfen im ersten Jahr ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung die Emissionen aus Scope 3 und die Gesamt-Treibhausgasemissionen auslassen.
1. Scope 1 Treibhausgasemissionen müssen beinhalten:
Die Bruttowerte der Scope 1 Treibhausgasemissionen in metrischen Tonnen CO₂-Äquivalent.
Den Anteil der Scope 1 Treibhausgasemissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen.
Hinweis: Unternehmen sollten bei der Berechnung der Scope 1 Treibhausgasemissionen keine entnommenen, gekauften, verkauften und übertragene CO₂-Zertifikate oder Treibhausgasmengen einbeziehen.
2. Scope 2 Treibhausgasemissionen müssen sowohl die ortsbasierten Brutto-Emissionen (Location-Based) als auch die marktbasierte Brutto-Emissionen (Market-Based) in metrischen Tonnen CO₂-Äquivalent umfassen.
Hinweis: Unternehmen sollten bei der Berechnung der Scope 1 Treibhausgasemissionen keine entnommenen, gekauften, verkauften und übertragene CO₂-Zertifikate oder Treibhausgasmengen einbeziehen.
3. Scope-3-Treibhausgasemissionen umfassen die Emissionen in metrischen Tonnen CO2-Äquivalent aus jeder signifikanten Scope-3-Kategorie (d.h. jeder Scope-3-Kategorie, die für die Organisation von Priorität ist)
Unternehmen sollten offenlegen, wie die Scope-3 Emissionen aus ihrer Wertschöpfungskette gemessen werden, einschließlich des Anteils, der mit Daten von Lieferanten oder anderen Partnern der Wertschöpfungskette berechnet wird. Falls relevant, sollten Emissionen aus gekauften Cloud-Computing- und Rechenzentrumsdiensten unter „aufwärts gekaufte Waren und Dienstleistungen“ berücksichtigt werden. Darüber hinaus sollten Unternehmen eine Liste der Scope-3-Emissionskategorien bereitstellen, die im Inventar enthalten und ausgeschlossen sind, zusammen mit einer Begründung für die ausgeschlossenen Kategorien.
4. Die gesamten Treibhausgasemissionen müssen separat offengelegt werden, je nachdem, ob sie aus Scope-2 Emissionen stammen, die mit der standortbasierten Methode oder der marktbasierten Methode gemessen wurden.
Welche Bereiche des Unternehmens müssen einbezogen werden?
Um zu definieren, welche Bereiche des Unternehmens in die CO2-Bilanz aufgenommen werden müssen, verlangt die CSRD, dass Unternehmen den “operational control approach” anwenden. Bei dieser Methode geht es darum, welche Bereiche des Unternehmens es tatsächlich kontrollieren kann, unabhängig davon, ob es Anteile an anderen Firmen hält. Entscheidend ist, wo das Unternehmen das Recht hat, operative Vorgaben zu machen und diese umzusetzen.
Umrechnung von CO2-armen und CO2-freien Gasen in CO2-Äquivalente
Unternehmen sollten die aktuellsten Werte für das Global Warming Potential (GWP) verwenden, die vom IPCC veröffentlicht wurden. Diese Werte zeigen, wie stark verschiedene Gase das Klima über einen Zeitraum von 100 Jahren beeinflussen. Damit können Unternehmen die Emissionen von Gasen, die weniger oder gar kein CO2 enthalten, in CO2-Äquivalente umrechnen – genau wie es bei der Berechnung des CO2-Fußabdrucks üblich ist.
Berichtszeiträume: Welche Zeiträume sind sinnvoll?
Unternehmen können unterschiedliche Zeiträume für die Erfassung ihrer Treibhausgasemissionen im Vergleich zu anderen Unternehmen in der Wertschöpfungskette haben. In solchen Fällen sollten sie die folgenden Punkte beachten:
Verwendung von aktuellen Emissionsdaten von Partnern in der Wertschöpfungskette für die Berichterstattung.
Der Berichtszeitraum soll mit dem Partner übereinstimmen (z.B. 1 Jahr).
Berichterstattung über relevante Ereignisse oder Änderungen, die die Emissionen beeinflussen könnten, wenn sie zwischen den Berichtszeiträumen der Partner und dem eigenen Bilanzstichtag auftreten.
Unternehmen sollten ihre Scope-3-Treibhausgasemissionen jährlich für wesentliche Kategorien anhand aktueller Aktivitätsdaten aktualisieren. Eine vollständige Inventur erfolgt alle 3 Jahre oder bei wichtigen Änderungen, wie etwa in den Aktivitäten oder der Struktur des Unternehmens oder seiner Wertschöpfungskette(n), bei einer Änderung der Berechnungsmethode oder beim Entdecken von Fehlern.
Zusammenfassend müssen Unternehmen ihre Treibhausgasemissionen in den Bereichen Scope 1, 2 und 3 genau erfassen. Dabei müssen sie Regeln zu organisatorischen Grenzen, Umrechnung von CO2-armen und CO2-freien Gasen, Berichtszeiträumen sowie anderen Details beachten. Zusätzlich zur Emissionsberichterstattung sollten Unternehmen auch Maßnahmen ergreifen, um ihre Emissionen zu reduzieren.